Der Marktgemeinderat hat in seiner Sitzung vom 05.06.2025 die Absicht beschlossen, den Bebauungsplan mit integriertem Grünordnungsplan „GE Erweiterung Süd-Ost“ durch das DB Nr. 8 zu ändern. Gleichzeitig wurde die Entwurfsplanung gebilligt und das Verfahren nach § 3 Abs. 2 u. § 4 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 13 BauGB eingeleitet. Im vereinfachten Verfahren wird von einer Umweltverträglichkeitsprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB i. V. m. § 13 Abs. 3 S. 1 BauGB abgesehen.