Was ist zu tun?
Ihre Grundsteuererklärung können Sie in der Zeit
vom 1.Juli 2022 bis spätestens 31.Oktober 2022
einfach elektronisch über das Portal ELSTER www.elster.de eingeben.
Sofern Sie noch kein Benutzerkonto bei ELSTER haben, können Sie sich bereits jetzt registrieren. Bitte beachten Sie, dass die Registrierung bis zu zwei Wochen dauern kann.
Sollte eine elektronische Abgabe der Grundsteuererklärung für Sie nicht möglich sein, können Sie diese auch auf Papier einreichen. Die Vordrucke hierfür finden Sie ab dem 1.Juli 2022 im Internet unter www.grundsteuer.bayern.de in Ihrem Finanzamt oder in Ihrer Gemeinde.
Selbstverständlich kann die Grundsteuererklärung auch durch Ihre steuerliche Vertretung erfolgen.
Alle Eigentümerinnen und Eigentümer werden ab April 2022 vom Finanzamt per Informationsschreiben über die Grundsteuererklärung und die dafür erforderlichen Unterlagen (z.B. Auszug aus dem Liegenschaftskataster, Auszug aus dem Grundbuch, notarielle Kauf-/Übergabevertrag etc.) informiert.
Die Flurstücksdaten aus dem Liegenschaftskataster (z.B. Flurstücksnummer, Gemarkung und Ertragsmesszahl) sind vom 1.Juli 2022 bis zum 31.Dezember 2022 kostenlos im Internet veröffentlicht. Den Link dazu finde Sie unter www.elster.de .
Benötigen Sie weitere Informationen finden Sie dies online unter: www.grundsteuer.bayern.de
oder telefonisch unter: 089 – 30 70 00 77.