Markterkundungsverfahren im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (BayGibitR)
Der Freistaat Bayern unterstützt mit der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von gigabitfähigen Breit-bandnetzen im Freistaat Bayern (Bayerische Gigabitrichtlinie - BayGibitR) vom 02.03.2020 den sukzes-siven Aufbau von gigabitfähigen Breitbandnetzen mit Übertragungsraten von mindestens 200 Mbit/s symmetrisch für Privatanschlüsse und 1 Gbit/s symmetrisch für gewerbliche Anschlüsse. Eine Förde-rung ist nur dort möglich, wo maximal ein Netzbetreiber eine NGA-Versorgung anbietet (grauer und weißer NGA Fleck) und noch kein Netz, welches zuverlässig 100 Mbit/s im Download für Privatan-schlüsse und 200 Mbit/s symmetrisch für gewerbliche Anschlüsse1 übertragen kann, vorhanden ist und in den kommenden drei Jahren von Netzbetreibern und Infrastrukturinhabern (im Folgenden: Investo-ren) wahrscheinlich auch nicht errichtet wird. Ist ein NGA-Netz vorhanden oder wird ein solches durch eigenwirtschaftlichen Ausbau errichtet und ermöglicht dieses zuverlässig die Übertragung von mehr als 500 Mbit/s im Download, scheidet eine Förderung auch für gewerbliche Anschlüsse aus.
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