Aktuelle Bekanntmachungen 2023

In der Gemeinde Hengersberg

Die nächste öffentliche Sitzung des Marktgemeinderates findet am Donnerstag, den 30.03.2023 um 18:00 Uhr, im Sitzungssaal des Rathauses, Mimminger Str. 2, 94491 Hengersberg statt.

Die Tagesordnung finden Sie unten in der Bekanntmachung.

Die nächste öffentliche Bauplanausschusssitzung findet am Mittwoch, den 22.03.2023 um 18:00 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses Hengersberg, Mimminger Straße 2, 94491 Hengersberg statt.

Details können Sie in der zum Download bereitstehenden Bekanntmachung entnehmen.

Der Marktgemeinderat hat in seiner Sitzung vom 09.02.2023 die Einleitung des Verfahrens zur Änderung des B-Planes mit integriertem Grünordnungsplan „Industriegebiet Teil I u. II, DB 8“ durch DB 11 gem. § 13 BauGB beschlossen.

Nähere Informationen finden Sie hier:

Der Marktgemeinderat hat in seiner Sitzung vom 23.09.2021 die Einleitung des Verfahrens zur Änderung/Erweiterung der Klarstellungs- und Einbeziehungssatzung "Tannschachen", Gem. Schwanenkirchen im Sinne des § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB i. V. m. § 13 BauGB beschlossen.

Nähere Informationen zum II. Entwurf finden Sie hier:

Der Marktgemeinderat hat in seiner Sitzung vom 19.01.2023 die Einleitung des Verfahrens nach § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB zur Änderung des rechtskräftigen Flächennutzungs- und Landschaftsplan durch DB 42 zur Ausweisung eines SO-Gebiets „Solarpark Schwanenkirchen West“ gem. § 11 Abs. 2 BauNVO beschlossen.
Der Marktgemeinderat hat in seiner Sitzung vom 19.01.2023 die Einleitung des Verfahrens nach § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen B-Planes mit integriertem Grünordnungsplan „Solarpark Schwanenkirchen West“ gem. § 30 Abs. 2 BauGB beschlossen.
Der Marktgemeinderat hat in seiner Sitzung vom 15.12.2022 die Aufstellung eines vorhabenbezogenen B-Planes mit integriertem Grünordnungsplan „Solarpark Schwarzach West“ gem. § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. Die Satzung ist mit Bekanntgabe rechtskräftig.
Das Landratsamt Deggendorf hat mit Bescheid vom 12.01.2023 (AZ: 2-2023-BL) die Änderung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes durch DB Nr. 41 genehmigt. Der Marktgemeinderat hat dazu den Feststellungsbeschluss in der Sitzung vom 15.12.2022 getroffen. Mit Bekanntgabe ist die Änderung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes durch DB Nr. 41 rechtskräftig.

Änderung B-Plan „Industriegebiet Teil I+II, DB 8“ durch DB 11 – Aufstellungsbeschluss

Der Marktgemeinderat hat in seiner Sitzung am 01.12.2022 die Absicht zur Änderung des rechtskräftigen B-Planes „Industriegebiet Teil I+II, DB 8“ durch DB Nr. 11 gem. § 30 Abs. 2 BauGB beschlossen.

Nähere Informationen finden Sie hier (Bekanntmachung).

Der Marktgemeinderat hat in seiner Sitzung vom 30.06.2022 die Änderung des bestehenden Bebauungsplanes mit integriertem Grünordnungsplan „Mühlviertel Nord-West“ durch DB Nr. 10 als Satzung gem. § 10 BauGB beschlossen. Das DB 10 wird mit Bekanntmachung gem. § 10 Abs. 3 BauGB rechtskräftig.
Die entsprechende Bekanntmachung finden Sie unter Bekanntmachung
Die Wahlbekanntmachung zur Wahl zum 20. Deutschen Bundestag am 26.09.2021 finden Sie unten in der Bekanntmachung.

Mit einem Eintragungsschein kann sich eine stimmberechtigte Person ohne Vorliegen besonderer Gründe in einem beliebigen Eintragungsraum in ganz Bayern eintragen, oder sie kann ausschließlich bei körperlicher Behinderung oder Krankheit während der gesamten Eintragungszeit mit einer eidesstattlichen Versicherung eine Hilfsperson mit der Eintragung beauftragen. Hierbei ist zu beachten, dass der Eintragungsschein nicht die gleiche Bedeutung wie ein Wahlschein bei allgemeinen Wahlen hat. Eine Briefliche Eintragung ist bei Volksbegehren mit dem Eintragungsschein nicht möglich.

Der Eintragungsschein kann bis Mittwoch, 27.10.2021, 16:00 Uhr beantragt und erteilt werden.

Stellungnahme des Marktes Hengersberg bezüglich der Vorlage des Pacht- und Betreibervertrags bei der Bundesnetzagentur im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von gigabitfähigen Breitbandnetzen im Freistaat Bayern (Bayerische Gigabitrichtlinie - BayGibitR) - Modul 7
Bekanntmachung des Marktes Hengersberg bezüglich der vorgesehenen Auswahlentscheidung im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von gigabitfähigen Breitbandnetzen im Freistaat Bayern (Bayerische Gigabitrichtlinie - GibitR)
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Auswahlverfahren - einstufig - zur Bestimmung eines Netzbetreibers für die Anspachtung eines ultraschnellen NGA-Netzes im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von gigabitfähigen Breitbandnetzen im Freistaat Bayern (Bayerisches Gigabitrichtlinie - BayGibitR)

Markterkundungsverfahren im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (BayGibitR)
Der Freistaat Bayern unterstützt mit der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von gigabitfähigen Breit-bandnetzen im Freistaat Bayern (Bayerische Gigabitrichtlinie - BayGibitR) vom 02.03.2020 den sukzes-siven Aufbau von gigabitfähigen Breitbandnetzen mit Übertragungsraten von mindestens 200 Mbit/s symmetrisch für Privatanschlüsse und 1 Gbit/s symmetrisch für gewerbliche Anschlüsse. Eine Förde-rung ist nur dort möglich, wo maximal ein Netzbetreiber eine NGA-Versorgung anbietet (grauer und weißer NGA Fleck) und noch kein Netz, welches zuverlässig 100 Mbit/s im Download für Privatan-schlüsse und 200 Mbit/s symmetrisch für gewerbliche Anschlüsse1 übertragen kann, vorhanden ist und in den kommenden drei Jahren von Netzbetreibern und Infrastrukturinhabern (im Folgenden: Investo-ren) wahrscheinlich auch nicht errichtet wird. Ist ein NGA-Netz vorhanden oder wird ein solches durch eigenwirtschaftlichen Ausbau errichtet und ermöglicht dieses zuverlässig die Übertragung von mehr als 500 Mbit/s im Download, scheidet eine Förderung auch für gewerbliche Anschlüsse aus.

Bei fehlerhafter Darstellung der Dateien wenden Sie sich bitte an Herrn Oswald per Mail oswald.t@hengersberg.de

 

Aufhebung Aufstellungsbeschluss „Solarpark Hörpling“

Der Marktgemeinderat hat in seiner Sitzung vom 21.09.2022 beschlossen, den Beschluss über die Absicht, den FNP durch DB 38 zu ändern sowie einen vorhabenbezogenen B-Plan mit integrierten Grünordnungsplan „Solarpark Hörpling“ gem. § 30 Abs. 2 BauGB aufzustellen, aufgehoben. Das Verfahren wird durch den Antragsteller nicht mehr weiterverfolgt.

Der Marktgemeinderat hat in seiner Sitzung vom 21.09.2022 die Absicht zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen B-Planes mit integriertem Grünordnungsplan „Solarpark Schwanenkirchen West“ gem. § 30 Abs. 2 BauGB sowie die Änderung des Flächennutzungs- und Landschaftsplans durch DB Nr. 42 beschlossen.

Der Marktgemeinderat hat am 01.07.2021 die Änderung des Bebauungsplans "Industriegebiet Teil I und II" durch DB 10 beschlossen. Im Rahmen der Bauleitplanung findet hiermit die Beteiligung der Bürger nach § 3 Abs. 2 BauGB statt.

 

Aufstellung eines vorhabenbezogenen B-Planes „Solarpark Friedholz“

Der Marktgemeinderat hat in seiner Sitzung vom 19.01.2023 die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit integriertem Grünordnungsplan „Solarpark Friedholz“ gem. § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. Die Satzung ist mit Bekanntgabe rechtskräftig.

 

 

Änderung FNP durch DB Nr. 40 für „Solarpark Friedholz“

Das Landratsamt Deggendorf hat mit Bescheid vom 02.02.2023 (8-2023-BL) die Änderung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes durch DB Nr. 40 genehmigt. Der Marktgemeinderat hat dazu den Feststellungsbeschluss in der Sitzung vom 19.01.2023 getroffen. Mit Bekanntgabe ist die Änderung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes durch DB Nr. 40 rechtskräftig.