Änderung des FNP durch DB Nr. 45 für SO-Gebiet „PV-Anlage Nußberg“ – Verfahren nach § 3 Abs. 1 u. § 4 Abs. 1 BauGB
Der Marktgemeinderat hat in seiner Sitzung vom 20.03.2025 die Einleitung des Verfahrens zur Änderung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes durch DB Nr. 45 für die Ausweisung eins SO-Gebietes für Solarenergie „PV-Anlage Nußberg“ gem. § 11 Abs. 2 BauNVO i. V. m. § 30 Abs. 2 BauGB beschlossen.
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