Aktuelle Bekanntmachungen 2026

In der Gemeinde Hengersberg

Die nächste öffentliche Sitzung des Marktgemeinderates am 12.02.2026 entfällt.

 

Bekanntgabe des Flurbereinigungsgesetztes

Die Teilnehmergesellschaft Neßlbach hat einen Flurbereinigungsplan erstellt. Der Flurbereinigungsplan fasst die Ergebnisse des Verfahrens zusammen.

Nähere Informationen finden Sie in der Bekanntmachung.

Der Marktgemeinderat hat in seiner Sitzung vom 18.09.2025 die Änderung des B-Planes mit integriertem Grünordnungsplan „GE Erweiterung Süd-Ost“ durch DB Nr. 8 gem. § 10 BauGB als Satzung beschlossen. Die Satzung wird mit Bekanntmachung gem. § 10 Abs. 3 BauGB rechtskräftig.

Die nächste öffentliche Bauplanausschusssitzung findet am Mittwoch, den 11.02.2026 um 17:15 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses Hengersberg, Mimminger Straße 2, 94491 Hengersberg statt.

Details können Sie in der zum Download bereitstehenden Bekanntmachung entnehmen.

Der Marktgemeinderat hat in seiner Sitzung vom 10.12.2025 die Aufstellung eines B-Planes mit integriertem Grünordnungsplan „PV-Anlage Nußberg“ gem. § 10 BauGB beschlossen. Im Parallelverfahren wurde der FNP durch DB Nr. 45 zur Ausweisung eines SO-Gebiets für erneuerbare Energien nach § 11 Abs. 2 BauNVO geändert. Der B-Plan tritt mit Bekanntmachung gem. § 10 Abs. 3 BauGB in Kraft.
Der Marktgemeinderat hat in seiner Sitzung vom 10.12.2025 beschlossen, den Flächennutzungs- u. Landschaftsplan durch DB 45 zur Ausweisung eines SO-Gebiets für erneuerbare Energien gem. § 11 Abs. 2 BauNVO zu ändern. Im Parallelverfahren wurde der B-Plan „PV-Anlage Nußberg“ gem. § 30 Abs. 2 BauGB als Satzung nach § 10 BauGB beschlossen. Die Änderung des FNP durch DB 45 wurde durch das Landratsamt Deggendorf mit Bescheid vom 07.01.2026 (AZ: 10-2025-BL) genehmigt. Das DB 45 wird mit Bekanntmachung rechtskräftig.

Der Marktgemeinderat hat in seiner Sitzung vom 20.11.2025 die Änderung des B-Planes mit integriertem Grünordnungsplan „Industriegebiet Teil I und II, DB 9“ durch DB Nr. 13 gem. § 10 BauGB als Satzung beschlossen.

Die Satzung wird mit Bekanntmachung gem. § 10 Abs. 3 BauGB rechtskräftig.

Der Marktgemeinderat hat in seiner Sitzung vom 05.06.2025 die Aufstellung einer Klarstellungs- u. Ergänzungssatzung Unterfrohnstetten gem. § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. Die im Zuge des Auslegungsverfahrens eingegangenen Anregungen und Bedenken wurden in der Marktgemeinderatssitzung abgewogen. Die Satzung tritt mit Bekanntmachung gem. § 10 Abs. 3 BauGB in Kraft.