Der Marktgemeinderat hat in seiner Sitzung vom 10.12.2025 beschlossen, den Flächennutzungs- u. Landschaftsplan durch DB 45 zur Ausweisung eines SO-Gebiets für erneuerbare Energien gem. § 11 Abs. 2 BauNVO zu ändern. Im Parallelverfahren wurde der B-Plan „PV-Anlage Nußberg“ gem. § 30 Abs. 2 BauGB als Satzung nach § 10 BauGB beschlossen. Die Änderung des FNP durch DB 45 wurde durch das Landratsamt Deggendorf mit Bescheid vom 07.01.2026 (AZ: 10-2025-BL) genehmigt. Das DB 45 wird mit Bekanntmachung rechtskräftig.