Der Marktgemeinderat hat in seiner Sitzung vom 19.03.2026 die Absicht beschlossen, für den OT Killersberg, Gem. Waltersdorf, eine Außenbereichssatzung gem. § 35 Abs. 6 BauGB aufzustellen. Die Aufstellung der Außenbereichssatzung erfolgt im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB.