Bekanntmachungen

In der Gemeinde Hengersberg
Der Marktgemeinderat hat in seiner Sitzung vom 11.03.2021 den Bebauungsplan mit integriertem Grünordnungsplan „Buch-West" gem. § 10 BauGB als Satzung beschlossen. Die nach § 13 BauGB i. V. m. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen wurden abgewogen. Die Satzung tritt gem. § 10 Abs. 3 BauGB mit Bekanntmachung in Kraft.
Die nächste öffentliche Bauplanausschusssitzung findet am Donnerstag, den 25.03.2021 um 17:30 Uhr im Rathaus Hengersberg, Mimminger Straße 2 in 94491 Hengersberg statt.
Details können Sie der zum Download bereitstehenden Bekanntmachung entnehmen.
Stellungnahme des Marktes Hengersberg bezüglich der Vorlage des Pacht- und Betreibervertrags bei der Bundesnetzagentur im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von gigabitfähigen Breitbandnetzen im Freistaat Bayern (Bayerische Gigabitrichtlinie - BayGibitR)
Der Marktegemeinderat hat in seiner Sitzung am 11.02.2021 die Verordnung über die Reinhaltung und Renigung der öffentlichen Straßen und die Sicherung der Gehbahnen im Winter neu erlassen.

Am Donnerstag, den 11. März 2021, um 18:00 Uhr, findet in der Aula der Mittelschule Hengersberg, Rohrberg 5, 94491 Hengersberg eine öffentliche Sitzung des Marktgemeinderates statt. 

Besucher bitte vorab im Rathaus Hengersberg unter Tel.: 09901/9307-17 anmelden.

Die nächste Bauplanausschusssitzung findet am 25.03.2021 statt.
Der Marktgemeinderat hat in seiner Sitzung vom 11.02.2021 die Einleitung des Verfahrens zur Änderung des rechtskräftigen B-Plans mit integriertem Grünordnungsplan „Unterfrohnstetten" durch DB Nr. 2 gem. § 13 BauGB beschlossen. Die Planung des Büros Georg Kestel aus 94469 Deggendorf wurde gebilligt. Nach § 13 Abs. 3 S. 1 BauGB i. V. m. § 2 Abs. 4 BauGB wird im vereinfachten Verfahren von einer Umweltprüfung abgesehen.
Bekanntmachung des Marktes Hengersberg bezüglich der vorgesehenen Auswahlentscheidung im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von gigabitfähigen Breitbandnetzen im Freistaat Bayern (Bayerische Gigabitrichtlinie - GibitR)

Mit Bescheid des Landratsamtes Deggendorf vom 25.01.2021, AZ: 41-6481.01 Fi, wurde dem Markt Hengersberg bis zum 31.01.2041 die gehobene wasserrechtliche Erlaubnis gem. § 15 WHG zum Einleiten von gesammeltem Niederschlagswasser aus der Erschließung des Baugebietes „Buch-West" in Hengersberg, Fl. Nr. 1466 und Fl. Nr. 1403, 1440 (je Tlfl.), Gem. Schwarzach, erteilt.

Die Einsichtnahme des Bescheids sowie der Planunterlagen kann ab dem 01.02.2021 bis 16.02.2021 während den allgemeinen Dienststunden nach vorheriger telefonischer Anmeldung im Rathaus, Bauamt, Zi. Nr. 21, Mimminger Str. 2, 94491 Hengersberg erfolgen. Es wird aufgrund der aktuellen Corona-Lage darum gebeten, vornehmlich die Einsichtnahme auf den Internetseiten des Marktes Hengersberg sowie des Landratsamtes Deggendorf vorzunehmen.

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der Bescheid den übrigen Betroffenen mit dem Ende dieser Auslegungsfrist als zugestellt gilt.