Planfeststellungsverfahren für den Ausbau der Wasserstraßen und die Verbesserung des HWS Straubing-Vilshofen, Teilabschnitt 2, Deggendorf – Vilshofen
Im Rahmen des o. g. Planfeststellungsverfahren ist ein Termin nach § 14a Bundeswasserstraßengesetz (WaStrG) in Verbindung mit § 73 Abs. 6 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) durchzuführen, bei dem die eingegangenen Stellungnahmen und Einwendungen u. a. mit dem Träger des Vorhabens erörtert werden. Die Vorschrift sieht vor, dass der Erörterungstermin vorher ortsüblich bekannt zu machen ist.