Schöffenwahl/Jugendschöffenwahl 2018
In diesem Jahr findet für die Geschäftsjahre 2019 - 2023 die Wahl der Schöffen/Jugendschöffen statt. Zur Zeit werden daher in allen Gemeinden Vorschlagslisten erarbeitet, aus denen dann durch einen beim jeweils zuständigen Amtsgericht gebildeten Schöffenwahlausschuss eine Auswahl erfolgen wird.
Schöffen sind ehrenamtliche Richter am Amtsgericht und bei den Strafkammern des Landgerichts und stehen grundsätzlich gleichberechtigt neben den Berufsrichtern.
Vorschläge zur Schöffenwahl können bis zum 30.04. 2018 und für die Jugendschöffenwahl bis zum 15.03.2018 beim Markt Hengersberg eingereicht werden.
Die Bekanntmachung und der Bewerbungsbogen Schöffenwahl bzw. Bewerbungsbogen Jugendschöffenwahl stehen für Sie hier zum Download bereit.
Für Rückfragen steht Ihnen Fr. Uhlich, Tel. 09901/9307-33 zur Verfügung.